Türöffnung
Türöffnung — zugefallene und verschlossene Türen
Öffnung zugefallener oder versperrter Türen, möglichst zerstörungsarm. Geöffnet wird ausschließlich nach Prüfung der Berechtigung über Ausweis und Eigentums- bzw. Mietnachweis.
- Wohnungs- und Haustüren nach zugefallener Tür
- Büro-, Praxis- und Ladentüren im Gewerbe
- Keller-, Neben- und Zimmertüren